Notfall
Wir möchten Ihnen eine Hilfestellung geben, wie Sie sich in einem Notfall richtig verhalten.
Zuerst muss ein Arzt gerufen werden. Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen.
Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung oder Gefährdung, die einzig richtige Maßnahme, um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten:
Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:
- Wer meldet (Sagen Sie Ihren Namen)
- Was ist passiert (Schildern Sie kurz den Vorfall)
- Wo ist es passiert (Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)
- Wie viele Verletzte (Wie vielen Personen soll geholfen werden)
- Welche Verletzung (Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)
In sonstigen Fällen informieren Sie Ihren Hausarzt oder dessen Vertreter.
Wenn der Tod Zuhause eintritt:
Wenn ein Mensch Zuhause verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation. Zuerst muss ein Arzt gerufen werden. Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen.
Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung, den sogenannten „Leichenschauschein“, aus. Diesen muss er beim Verstorbenen zurücklassen, da dieses Dokument unter anderem zur Überführung eines Verstorbenen erforderlich ist.
Wie lange der Verstorbene nun Zuhause verbleibt, können Sie dann mit dem Bestattungsinstitut absprechen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung bzw. eine Trauerfeier mit dem Sarg muss spätestens 10 Tagen nach dem Tod erfolgen.
Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
Daraufhin wird man ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen und Abläufe gemeinsam besprochen werden. Dieses kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Räumlichkeiten des Beerdigungsinstituts.